Der Chartervertrag kommt zwischen dem jeweiligen Yachtanbieter (nachfolgend „Vercharterer“) und dem Charterkunden („Charterer“) zustande. Active Sailing Yachtcharter vermittelt diesen Vertrag im Namen des Vercharterers und agiert nicht als Veranstalter.
Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Charterer, sämtliche Vertragsinhalte verstanden und akzeptiert zu haben. Fachbegriffe des Yachtsports wurden entweder erklärt oder sind dem Charterer bekannt. Die Agentur ist autorisiert, diesen Vertrag im Namen des Vercharterers zu schließen.
Im Charterpreis enthalten ist die Nutzung der Yacht samt Standardausrüstung. Darüber hinaus gehende Extras werden gemäß Angebot gesondert verrechnet. Nicht inkludiert sind laufende Betriebskosten wie Treibstoff, Liegegebühren, Verpflegung, Wasser oder Reinigung – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Preisfehler oder offensichtliche Rechenfehler berechtigen nicht zur Vertragsauflösung, sondern können entsprechend der gültigen Preisliste und den gültigen Geschäftsbedingungen des Vercharterers korrigiert werden. Abweichungen der Ausstattung der Yacht von übermittelten Ausrüstungs- oder Inventarverzeichnissen berechtigen den Charterer nicht zu Preisabzügen, wenn alle für die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit der Yacht wesentlichen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind.
Die Anreise zum Ausgangshafen obliegt vollständig dem Charterer. Verspätungen, die durch Eigenverschulden oder externe Faktoren entstehen, haben keinen Einfluss auf die Vertragsdauer oder auf Rückerstattungsansprüche.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis sechs Wochen vor Charterbeginn gegen Zahlung der bis dahin angefallenen Raten möglich. Danach ist der volle Charterpreis geschuldet. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Rücktrittsversicherung. Technische Ausfälle nicht sicherheitsrelevanter Komponenten berechtigen nicht zur Kündigung.
Bei Übergabe wird die Yacht gemeinsam anhand einer Checkliste kontrolliert und übergeben. Der Charterer bestätigt durch Unterschrift den ordnungsgemäßen Zustand und die vollständige Ausstattung. Der Vercharterer kann die Übergabe verweigern, wenn Qualifikationen fehlen, Dokumente unvollständig sind, Zahlungen offen sind oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen.
Kann die Yacht nicht innerhalb eines Viertels der geplanten Mietzeit bereitgestellt werden, steht dem Charterer ein Rücktrittsrecht mit Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen zu. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bestehen nicht.
Die Yachten sind haftpflicht- und kaskoversichert. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind nicht gedeckt. Die Kaution dient zur Abdeckung des Selbstbehalts. Persönliche Gegenstände und Personenunfälle sind nicht versichert. Zusatzversicherungen werden empfohlen.
Der Charterer verpflichtet sich zur verantwortungsvollen Nutzung der Yacht im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und guter Seemannschaft. Die Yacht darf nicht gewerblich genutzt, weiterverchartert oder an Regatten ohne Genehmigung des Vercharterers eingesetzt werden. Bei Schäden, Havarien oder ungewöhnlichen Vorkommnissen ist der Vercharterer unverzüglich zu informieren.
Die Yacht ist pünktlich, gereinigt, vollgetankt und in ordnungsgemäßem Zustand an den vereinbarten Ort zurückzugeben. Verspätungen führen zu einer pauschalen Entschädigung in Höhe des doppelten Tagessatzes. Die Rückgabe wird gemeinsam protokolliert. Fehlende oder beschädigte Ausrüstung wird mit der Kaution verrechnet. Eine verspätete oder unvollständige Rückgabe kann weitere Kosten nach sich ziehen.
Der Vercharterer behält sich vor, Fahrgebiete einzuschränken oder Nachtfahrten zu untersagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen. Zuwiderhandlungen liegen in der vollen Verantwortung des Charterers.
Soweit zusätzlich ein Vertrag mit einem ausländischen Vercharterer unterzeichnet wird, gelten dessen Bedingungen vorrangig.
Streitigkeiten aus dem Charterverhältnis sind zwischen Charterer und Vercharterer zu klären. Zuständig ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vercharterers.
Active Sailing Yachtcharter ist reiner Vermittler und haftet nicht für Leistung, Ausfall oder Schäden, die durch den Vercharterer oder dessen Yacht entstehen. Die vom Vercharterer geltenden Bestimmungen werden ergänzend zu unseren Charterbedingungen beigefügt und sind Teil des Vertrages.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Tippfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.